
In Frankreich zielt die Gesetzgebung zur Sicherheit von privaten Schwimmbecken darauf ab, Unfallrisiken, insbesondere das Ertrinken von Kindern, zu verhindern. Seit dem Gesetz vom 3. Januar 2003 müssen Besitzer von in den Boden eingelassenen oder halb in den Boden eingelassenen Schwimmbecken eine Sicherheitsvorrichtung installieren, die den geltenden Vorschriften entspricht. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung setzt den Eigentümer erheblichen finanziellen Sanktionen aus und kann im Falle eines Unfalls zu zivil- und strafrechtlicher Haftung führen.
Warum wurde diese Regelung eingeführt?
Jedes Jahr kommt es in privaten Schwimmbädern zu zahlreichen Ertrinkungsunfällen, an denen häufig kleine Kinder beteiligt sind. Durch die Installation von Sicherheitsvorrichtungen können diese Tragödien reduziert werden, indem das Becken ohne Aufsicht unzugänglich gemacht wird. Das Hauptziel des Gesetzes besteht darin, die Verantwortung der Eigentümer zu stärken und ihnen konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit rund um ihren Pool aufzuerlegen.Von der Verordnung betroffene Pools
Die Gesetzgebung gilt für private, unterirdische oder halbunterirdische Familienpools, unabhängig davon, ob sie für den persönlichen Gebrauch oder für die gemeinschaftliche Nutzung (Saisonvermietung, Ferienhäuser, Hotels, Campingplätze) bestimmt sind. Aufstell-, aufblasbare oder zerlegbare Pools unterliegen dieser Verpflichtung nicht, obwohl Wachsamkeit unerlässlich bleibt, um Unfälle zu vermeiden.Die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen
Das Gesetz schreibt die Installation von mindestens einer der vier zugelassenen Sicherheitsvorrichtungen gemäß den Normen NF P90-306 bis P90-309 vor:1. Schutzzäune (NF P90-306): Sie müssen mindestens 1,10 Meter hoch sein und den Zugang zum Becken ohne die Hilfe eines Erwachsenen verhindern. Ihr Verschlusssystem muss sicher sein und darf von einem Kind nicht geöffnet werden können.
2. Sicherheitsabdeckungen (NF P90-308): Sie müssen das Gewicht eines Kindes tragen können und das Schwimmbecken vollständig abdecken, um ein versehentliches Hineinfallen zu verhindern.
3. Schwimmbadalarme (NF P90-307): Sie müssen jedes Eintauchen oder Vorbeigehen in der Nähe des Beckens erkennen und bei Eindringen ein akustisches Signal auslösen. Schwimmbadüberdachungen (NF P90-309): Sie müssen das Becken vollständig abdecken und so konzipiert sein, dass ein unbeabsichtigter Zugang verhindert wird.
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Geldstrafen und Strafverfolgung
Die Nichteinhaltung des Gesetzes setzt den Eigentümer einer Geldstrafe von bis zu 45.000 € aus. Diese Strafe wird verhängt, wenn überhaupt keine Sicherheitsvorrichtung vorhanden ist oder wenn die installierte Vorrichtung nicht den geltenden Normen entspricht. Im Falle eines Unfalls kann der Eigentümer zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht werden. Wenn es aufgrund eines Verstoßes gegen die Vorschriften zu einem Ertrinkungsunfall kommt, können die Strafverfolgungsmaßnahmen strengere Sanktionen umfassen, bis hin zu Gefängnisstrafen im Falle einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit.Konsequenzen für Versicherungen
Ein Eigentümer eines nicht vorschriftsmäßigen Pools kann auch Schwierigkeiten mit seiner Hausratversicherung haben. Im Falle eines Unfalls kann der Versicherer die Übernahme der Schäden ablehnen, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen nicht getroffen wurden. Das bedeutet, dass der Eigentümer möglicherweise verpflichtet ist, die medizinischen Kosten, Schadensersatz oder andere von den Opfern geforderte Entschädigungen selbst zu bezahlen.Wie kann man sicherstellen, dass seine Anlage den Vorschriften entspricht?
Um Sanktionen zu vermeiden, ist es wichtig, sicherzustellen, dass die installierte Sicherheitsvorrichtung den geltenden Normen entspricht. Hier einige Ratschläge:- Überprüfen Sie, ob die Barriere, der Alarm, die Abdeckung oder der Unterstand die Zertifizierung NF P90-306 bis P90-309 trägt.
- Beauftragen Sie einen Fachmann mit der Installation, um Montagefehler zu vermeiden.
- Führen Sie regelmäßige Kontrollen durch, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte sicherzustellen.
- Alle Schwimmbadbenutzer über die Sicherheitsvorschriften informieren und sicherstellen, dass diese eingehalten werden.